Das Thema Migration beschäftigt und bewegt. Brauchen wir sie, wofür, in welcher Art und in welchem Masse? Die Antworten darauf könnten nicht unterschiedlicher sein und drohen die Bevölkerung zu spalten. Deshalb braucht es konsenstaugliche und wirksame Lösungen.
Die Komplexität und Herausforderungen des Themas sind enorm, was vielfältige Interpretationen und Stimmungsmache zulässt. In der Schweiz weiss dies vor allem die SVP zu nutzen und gewinnt mit oberflächlichen, plakativen Lösungsvorschlägen Wähler:innen ausserhalb ihrer Stammwählerschaft. Je restriktiver die SVP in einer Abstimmung zur Migrationsthematik auftritt, desto stärker wird auch das linke Lager mobilisiert, während die Positionen im politischen Zentrum kaum wahrgenommen werden. Auch medial nicht.
Die GLP vertritt bei diesem Thema eine pragmatische, innovations- und wirtschaftsfreundliche Haltung, die jedoch noch nicht breit in der Basis und Bevölkerung verankert ist. Dies zeigt u.a. eine nicht repräsentative Umfrage des glp labs. Auf Basis dieser Umfrage und der darin genannten dringlichsten Fragen hat das glp lab 10 Faktenblätter erstellt. Sie dienten als multiperspektivische Grundlage für Diskussionen und die Entwicklung von Lösungsansätzen.
Im Anschluss daran wurde ein ganztägiger Workshop mit rund 40 Personen aus der Politik und Verwaltung durchgeführt. Dabei wurden die zentralen Themen und Fragen rund um die Asyl- und Arbeitsmigration von Expert:innen erläutert und in Brainstorming-Runden lösungsorientiert angegangen. Viele in diesem Massnahmenpapier aufgeführte Ansätze sind im Workshop entstanden.
Eine einfache Lösung gibt es ebenso wenig wie eine Meinung, wie diese überhaupt aussehen sollte. Eine sinnvolle Politik wird also auch in Zukunft aus einer Vielzahl von spezifischen, zielgerichteten Weiterentwicklungen bestehen.
Ziel dabei ist, dass die GLP als Partei mit einer starken, glaubwürdigen und lösungsorientierten Positionierung zum Thema Migration wahrgenommen wird.
Dazu haben wir eine erstrebenswerte ideologische Klammer − ein Framework − entwickelt, welche als Basis für die politischen und kommunikativen Massnahmen dienen kann. Damit soll den politischen Polparteien mit ihren oft sehr vereinfachenden, hetzerischen und nicht umsetzbaren Narrativen begegnet werden. Ready? Et voilà:
Migration muss in den Bereichen Wirtschaft und Gesellschaft einen Mehrwert für alle bringen. Denn dann ist langfristig eine nachhaltige Entwicklung und sozialer Frieden garantiert. Nur dann ist ein wirtschaftliches Wachstum langfristig realisierbar und gleichzeitig gesellschaftlich tragbar.
Mit diesem Narrativ kann die GLP den Bedürfnissen der breiten Bevölkerung gerecht werden. Zudem bietet es Hand für überparteilichen Konsens und damit reale Chancen für die Umsetzung von entsprechenden Massnahmen.
Die Schweizer Wirtschaft ist hochspezialisiert und setzt auf eine hohe Wertschöpfung. Die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften ist in den letzten Jahrzehnten entsprechend angestiegen. Während zu Beginn der Neunziger Jahre bis 75% der Erwerbstätigen über eine postobligatorische Ausbildung verfügten, sind es heute mehr als 85%. Ein bedeutender Teil der hochqualifizierten Arbeitskräfte werden im EU-/EFTA-Raum rekrutiert.
In den nächsten Jahrzehnten wird sich der internationale Wettbewerb um Fachkräfte verschärfen. Dies um so mehr als die meisten europäischen Länder in den nächsten Jahrzehnten die Folgen der Überalterung spüren werden. 1990 betrug das Verhältnis der Erwerbsbevölkerung zu jener in Ruhestand 4:1. Dieser sogenannte «Altersquotient« liegt heute bei ungefähr 3:1. Insbesondere die Migration aus dem EU-/EFTA-Raum trägt dazu bei, diese Entwicklung zu dämpfen.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, muss die Schweiz gezielter auf eine Migrationspolitik setzen, welche eine hohe Wertschöpfung und eine möglichst hohe Erwerbsbeteiligung in den Mittelpunkt stellt. Die Vorschläge des glp labs zur Ausgestaltung der Migrationspolitik ergänzen die grünliberale Wirtschaftspolitik. Sie setzen auf Märkte und Branchen mit Zukunftspotential und hoher Wertschöpfung. Auch in Zukunft wird es Migration von Personen geben, welche über keine postobligatorische Ausbildung verfügen. Diese Gruppe ist unter den Personen aus dem Asylbereich und teilweise bei Personen im Familiennachzug überdurchschnittlich vertreten. Bei dieser Gruppe ist auf eine rasche Integration über Erstinformation, Sprachförderung und Bildung zu setzen (siehe Kapitel zu Migration und Integration).
Massnahme 1: Die Schweiz setzt auf die Rekrutierung von «high potentials». Bund und Kantone treffen im Rahmen der Migrations-, Standortpolitik und Hochschulpolitik Massnahmen, um «high potentials» anzuziehen und zu halten.
Die Schweiz zählt zu den attraktivsten Ländern für Arbeitnehmende, Unternehmende und Studierende. Eine hochspezialisierte Wirtschaft, wie jene der Schweiz, muss nicht nur «high potentials» anziehen, sondern auch halten. Die OECD weist darauf hin, dass die Schweiz zu den attraktivsten Ländern für ausländische Studierende zählt. Jährlich reisen rund 20’000 Personen ein, um in der Schweiz eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren. Viele Studierende kehren jedoch nach dem Studium der Schweiz den Rücken. Beim «Halten» von Talenten liegt die Schweiz lediglich im Mittelfeld. Es braucht nicht nur einen attraktiven Arbeitsmarkt, sondern auch einen aktiveren Wettbewerb um Talente. Der Bundesrat hat bereits beschlossen, die Zulassung für Hochschulabsolvent:innen aus Drittstaaten zu vereinfachen. Es braucht jedoch mehr, um den Wettbewerb um «Talente» zu bestehen. Die Schweiz sollte sich diesbezüglich ein Beispiel an Ländern wie Estland nehmen, welche auf eine hohe Wertschöpfung setzen und sich explizite Ziele gesetzt haben («retention goals»). Studierende aus Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel sollten nach Studienabschluss besonders bei der Stellensuche unterstützt werden. Nebst Hochschulabsolvent:innen sollen auch ausländische Fachkräfte in Bereichen mit hohem Fachkräftemangel einfacher in die Wirtschaft einsteigen können, z.B. durch die Entbürokratisierung des Diplomanerkennungsverfahren (siehe Massnahmen 2 und 3).
Massnahme 2: In Branchen mit akutem Fachkräftemangel werden die Verfahren zur Diplomanerkennung sowie zur kantonalen Zulassung flexibilisiert und beschleunigt.
In technischen, medizinischen und sozialen Berufen weist die Schweiz einen ausgeprägten Fachkräftemangel auf. Auch wenn in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden, leistet sich die Schweiz bei der Diplomanerkennung und bei der Zulassung zur Berufsausübung ein komplexes und unübersichtliches System. Bei sogenannten reglementierten Berufen (z.B. Ärzt:innen, Lehrpersonen, Fachpersonen Betreuung) reicht in vielen Fällen die Diplomanerkennung noch nicht, um arbeiten zu können. Der Kanton (und teilweise die Gemeinde) bestimmt, ob jemand zur Berufsausübung zugelassen wird. Es braucht einfachere Verfahren, welche auch die Mobilität innerhalb der Schweiz nicht behindern.
Massnahme 3: Um den Einstieg von ausländischen Fachkräften in der Schweiz zu vereinfachen, wird ein Rahmengesetz zur Anerkennung ausländischer Diplome eingeführt. Dieses vereinheitlicht die Verfahren und vereinfacht den Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Um dieses komplexe System der Diplomanerkennung und der Zulassung zur Berufsausübung zu vereinfachen, braucht es zudem ein entsprechendes Rahmengesetz («Anerkennungsgesetz» oder «Fachkräftegesetz») nach deutschem Vorbild. Das Rahmengesetz soll die bestehenden unübersichtlichen Verfahren vereinfachen. Die Anzahl der Ansprechstellen für die Anerkennung von Diplomen soll auf kantonaler und auf Bundesebene reduziert werden.
Die Schweiz ist ein Migrationsland. Ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung hat keinen Schweizer Pass. 40% der Kinder haben einen Migrationshintergrund. Die Migration prägt das Bild der heutigen Schweiz. Eine Migrationspolitik, welche einen Mehrwert für alle schaffen will, braucht eine Integrationspolitik mit klaren Konturen, welche den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.
Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) legt die Prinzipien der Schweizer Integrationspolitik fest. Das glp lab will diese weiterentwickeln. Wir wollen mehr Eigenverantwortung. Gleichzeitig wollen wir die Voraussetzungen verbessern, damit Migrant:innen tatsächlich am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben der Schweiz teilhaben können. Die Integrationspolitik ist darauf auszurichten, dass die Erwerbstätigenquote aller Gruppen von Migrant:innen erhöht wird. Dies gilt insbesondere für Personen aus dem Familiennachzug und aus dem Asylbereich.
Massnahme 4: Die sprachlichen Anforderungen in der Ortssprache werden angehoben (z.B. B1 Prüfung nach 1 Jahr, B2 Prüfung nach 2 Jahren). Das Ziel muss sein, dass die Voraussetzungen für die Teilhabe am wirtschaftlichen (z.B. Einstieg in eine Ausbildung) und sozialen Leben erfüllt sind.
Das AIG legt fest, dass der Erwerb einer Landessprache eine wichtige Voraussetzung zur Integration bildet. Die heutigen Anforderungen sind teilweise zu tief angesetzt, um die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen.
Bei der Sprachförderung sollten die Ziele so hoch gesetzt werden, dass der Einstieg in eine Ausbildung möglich ist. Die bisherigen Erfahrungen zur Integration von Geflüchteten aus der Ukraine zeigen beispielsweise, dass ein enger Zusammenhang zwischen erfolgreicher Erwerbs- bzw. Bildungsintegration und Sprachkompetenzniveau besteht.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Verpflichtung zur Teilnahme an Sprachkursen verankert werden. Alle Personen müssen einen standardisierten Sprachtest absolvieren. Ausnahmebestimmungen sollen für Personen gelten, die aus unterschiedlichen Gründen nachweislich nicht in der Lage sind, die Ortssprache zu erwerben. Diese Verpflichtung soll auch für Personen gelten, die länger in der Schweiz leben, nicht erwerbstätig, arbeitslos oder sozialhilfeabhängig sind. Denn ausreichende Sprachkompetenzen sind der Schlüssel für eine nachhaltige Integration.
Ausserdem sollen alle Kinder vor Eintritt in den Kindergarten über ausreichende Sprachkompetenzen verfügen. Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich Investitionen in die frühe Sprachbildung langfristig lohnen. Die GLP Schweiz setzt sich für eine Stärkung der frühkindlichen Bildung ein. Für Kinder, welche über keine ausreichenden Kompetenzen in der Ortssprache verfügen, sollte ein Obligatorium zur Teilnahme an einem sprachbildenden Angebot eingeführt werden. Dieses Modell wurde vor Jahren im Kanton Basel-Stadt mit Erfolg eingeführt.
Massnahme 5: Personen, die im Familiennachzug einreisen, sollen so rasch wie möglich nach der Einreise zu einem Gespräch bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren oder der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung eingeladen werden. Die Teilnahme soll verpflichtend sein.
Jährlich reisen rund 40’000 Personen im Familiennachzug ein. Über die Hälfte davon sind Erwachsene. Viele verfügen über eine sehr gute Ausbildung. Deren Erwerbsintegration verläuft jedoch harzig, wie ein Bericht des Bundesrats zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zeigt. Vor kurzem hat auch die OECD in einem Bericht zur Integration der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz auf bestehende Lücken bei der Integration von Personen hingewiesen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen.
Dies muss sich ändern. Personen, die im Familiennachzug einreisen, sollen soweit möglich bei der beruflichen Integration unterstützt werden. Dazu gehört beispielsweise, dass sie verpflichtet werden, bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) oder der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (BSLB) an einem Beratungsgespräch teilzunehmen, welches über die Berufs- und Laufbahnmöglichkeiten in der Schweiz orientiert. Damit kann ein Informationsstandard und eine niederschwellige Möglichkeit zur Vertiefung/ Integration sichergestellt werden. Bei Bedarf werden sie auch bei der Diplomanerkennung unterstützt (siehe Massnahmen 2 und 3). Bei Personen ohne Ausbildung muss die sprachliche Integration eingefordert und der Berufsabschluss für Erwachsene gefördert werden (siehe Massnahme 4).
Massnahme 6: Um die berufliche Integration von Geflüchteten zu fördern, soll in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft der Erwerb von Branchenzertifikaten gefördert werden. Dabei handelt es sich um Qualifizierungen, welche von der Wirtschaft anerkannt sind.
Die berufliche Grundbildung bildet in der Schweiz den Königsweg, um sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies gilt insbesondere für junge Geflüchtete. Bei Personen, bei denen eine berufliche Grundbildung nicht in Frage kommt, ist es wichtig, dass sie im Hinblick auf eine Integration in den Arbeitsmarkt Qualifizierungen absolvieren, welche von Branchenverbänden anerkannt sind und einen späteren Berufsabschluss für Erwachsene ermöglichen. Bund und Kantone sollte Branchenverbände dabei unterstützen, Branchenzertifikate zu entwickeln und einzuführen.
Heute verfügt ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung über keinen Schweizer Pass. Die GLP setzt sich auf nationaler Ebene für ein modernes Bürgerrecht ein. Eine erfolgreiche Integrationspolitik muss auf allen Staatsebenen Migrant:innen die Möglichkeiten zur politischen Partizipation eröffnen.
Als Partei muss die GLP mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie Migrant:innen mit liberalen Werten für die GLP gewinnt. Es sollen interne Massnahmen ausgearbeitet werden, so dass man diese Zielgruppe erreichen kann. Weiter soll die GLP migrantische Vorbilder pushen. Dabei sollte sie eng mit dem entstehenden Netzwerk MiGLP zusammenarbeiten.
Damit die politische Partizipation von Migrant:innen gefördert wird, braucht es nicht nur die Förderung innerhalb von Parteien, sondern auch Gefässe und Erleichterungen auf kantonaler und kommunaler Ebene.
Massnahme 7: Auf kantonaler und kommunaler Ebene werden Konsultativgremien eingerichtet, um Migrant:innen bei der Erarbeitung von Integrationsmassnahmen einzubeziehen.
Die Einrichtung von Konsultativgremien (in Form von Kommissionen, Ausschüssen etc.) soll die Einbindung der Migrationsbevölkerung bei der Weiterentwicklung der kantonalen und kommunalen Integrationspolitik ermöglichen.
Massnahme 8: Ausländer:innen werden motiviert, sich über politische Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren und sich zu engagieren. Die Information über Einbürgerungsverfahren wird auf allen föderalen Ebenen verbessert.
Einzelne kantonale Verfassungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine politische Mitwirkung. Um die politische Partizipation von Migrant:innen zu stärken, braucht es auf kantonaler und kommunaler Ebene eine bessere Information zur politischen Organisation der Schweiz und zu den Werten der Bundesverfassung sowie Gefässe zur Mitwirkung an politischen Prozessen (z.B. Migrationsbeiräte). Dies trägt zusammen mit einem modernen Bürgerrecht dazu bei, die Demokratie in der Schweiz zu stärken.
Die GLP setzt sich ein für eine verantwortungsvolle Asylpolitik, welche mit den humanitären Grundsätzen im Einklang steht. Die Asylreform von 2019, welche zu einer Beschleunigung der Asylverfahren geführt hat, hat sich bewährt. Dies gilt auch für die Integrationsagenda Schweiz, welche auf eine nachhaltige Integration von Geflüchteten setzt. Die Schweizer Asylpolitik muss sich mit den europäischen Nachbarn koordinieren. Daher unterstützt die GLP auch die Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt, wie es der Bundesrat vorschlägt.
Auch die Asylpolitik braucht neue Impulse. Bei der Integration besteht Luft nach oben. Dies gilt insbesondere für Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommene. Hinsichtlich der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden braucht es breiter gedachte Migrationspartnerschaften. Kriminelles Verhalten ist immer konsequent zu ahnden, auch bei Asylsuchenden. Aus Sicht der GLP sollte die vom Bundesrat angekündigte Erarbeitung der neuen Asylstrategie genutzt werden, um diese Reformen anzugehen.
Massnahme 9: Der Bund berücksichtigt bei der Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone neu die Aussichten auf die Integration.
Die Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone erfolgt heute weitgehend proportional zur Bevölkerungsgrösse. Die Aussichten auf eine nachhaltige Integration spielen bis heute keine Rolle in Bezug auf die Kantonsverteilung, obwohl sich diese auf die Sozialhilfeausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden auswirken. Der Bund hat in Aussicht gestellt, 2026 die Ergebnisse einer Studie der ETH Zürich zum Einsatz eines integrationssensiblen Algorithmus zu prüfen. Da der Algorithmus bereits seit 2018 erprobt wird, sollte dieses Vorhaben nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.
Massnahme 10: Kriminelles Verhalten wird auch im Asylbereich konsequent geahndet.
Eine «harte aber faire» Asylpolitik verbindet klare Hilfe für schutzbedürftige Menschen mit einer konsequenten Ahndung von Straftaten. Straftaten von Asylsuchenden sind weder zu verharmlosen noch zu skandalisieren, sondern nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu verfolgen und zu sanktionieren. Damit wird die Akzeptanz des Asylsystems in der Bevölkerung gestärkt, ohne die Menschenwürde oder die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz in Frage zu stellen.
Im Rahmen der Asylstrategie 2027 haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, eine Task Force gegen Intensivtäter aus dem Asylbereich einzurichten und weitere Massnahmen im Ausländer- und Asylrecht zu prüfen. Die entsprechenden Ergebnisse sollen zeitnah vorliegen.
Massnahme 11: Die Kantone werden mit einem Bonus-Malus-System stärker in die Pflicht genommen bzw. belohnt, wenn sie Wegweisungen fristgerecht vollziehen, Rückführungsabkommen nutzen sowie in Sicherheit, Schulung und Integration investieren.
Im Asylbereich sind die Kantone für den Vollzug von Wegweisungen zuständig. Sie sollten stärker in die Pflicht genommen werden, damit Entscheide konsequent umgesetzt werden. Ein Bonus-Malus-System soll Anreize schaffen, Wegweisungs- und Ausschaffungsentscheide fristgerecht zu vollziehen, Rückführungsabkommen aktiv zu nutzen sowie in Sicherheit, Unterbringung, Schulung und Integration zu investieren. Kantone, die ihre Aufgaben verlässlich wahrnehmen, sollen gestärkt werden, während bei Kantonen, die sich systematisch entziehen, spürbare Konsequenzen vorgesehen werden.
Massnahme 12: Der Bund entwickelt die Migrations- und Rückübernahmeabkommen dahingehend weiter, dass, als Gegenleistung zur Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden, Fachkräfte- Rekrutierungsprogramme abgeschlossen werden. Diese müssen für beide Seiten gewinnbringend sein.
Die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden hängt in starkem Ausmass von der Bereitschaft der Herkunfts- und Transitländer ab, entsprechende Abkommen abzuschliessen. Die heute bestehenden Migrationspartnerschaften und Rückübernahmeabkommen müssen weiterentwickelt werden.
Im Mai 2025 hat der Nationalrat die Motion «Wirksame Migrationspartnerschaften und Rückübernahmeabkommen» von Corina Gredig angenommen. Diese will, dass der Bundesrat bestehende Abkommen dahingehend überprüft, dass als Gegenleistung zur Rückübernahme Programme zur Rekrutierung von temporären Arbeits- und Fachkräften mit Partnerstaaten umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass derartige Programme für beide Seiten gewinnbringend ausgestaltet werden – dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass ein wichtiger Schwerpunkt bei der Aus- und Weiterbildung gesetzt wird. Wer als Fachkraft in die Schweiz kommt, soll u.a. von Weiterbildungen profitieren und bei einer Rückkehr zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung seines Heimatlandes beitragen (Verhinderung von “brain-drain”). Wichtig ist, dass in die Entwicklung derartiger Programme Vertretende der Wirtschaft der beteiligten Länder eingebunden werden.
Massnahme 13: Die Rückkehrberatungsstellen arbeiten mit den Organisationen der Arbeitswelt und den Organisationen der Diaspora enger zusammen.
Der Bund unterstützt bei der Förderung der freiwilligen Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden kantonale Beratungsstellen. Dieses Modell der Rückkehrhilfe sollte neu konzipiert werden. Bei der Rückkehrhilfe geht es im Kern darum, Anreize zur Rückkehr zu setzen und die erfolgreiche Reintegration zu fördern. Die Rückkehrberatungsstellen sollten vernetzter arbeiten. Personen, bei denen die Rückkehr ins Heimatland im Fokus steht, sollten an spezifischen Branchenprogrammen teilnehmen können, um die nötigen Qualifikationen für eine wirtschaftliche Tätigkeit im Heimatland zu erwerben. Wichtig ist weiter, dass Rückkehrprogramme breiter beworben werden und auch mit Organisationen der Arbeitswelt und der Diaspora zusammengearbeitet wird. In Deutschland werden beispielsweise syrische Vereine in diese Überlegungen einbezogen.
Massnahme 14: Vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S, welche fünf Jahre nach Einreise wirtschaftlich unabhängig sind oder eine Ausbildung absolvieren, sollen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll dies an den Abschluss einer postobligatorischen Ausbildung geknüpft werden.
Die GLP setzt sich für eine pragmatische Migrations- und Integrationspolitik ein. Die Motion «Schutzstatus S. Erwerbsanreize und Perspektiven schaffen« fordert den Bundesrat auf, ein Anreizsystem für die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S zu schaffen mit dem Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit der Schutzsuchenden zu erhöhen und die Fürsorgeabhängigkeit zu verringern. Das Parlament hat diese Motion 2024 abgelehnt. Aus Sicht des glp labs ist diese Frage nicht vom Tisch. Je länger der Krieg dauert, umso dringlicher stellt sich die Frage, wie die Anreize für eine nachhaltige Integration gesetzt werden können. Zudem schafft ein unsicherer Status auch Unsicherheit bei Arbeitgebenden und ist hinderlich bei der gesellschaftlichen Integration.
Jede Position und jeder Vorstoss der Partei wird in einem mehr oder weniger partizipativen Prozess erarbeitet. Dabei werden die Vor- und Nachteile, die Relevanz, die Realisierbarkeit, die Interessen und viele weitere Faktoren sorgfältig abgewogen. Am Ende wird ein Entscheid gefällt bzw. eine Position präsentiert. Im einfachsten Falle ein «Ja» oder «Nein» zu einer Vorlage, im Falle eines Vorstosses die konkrete Formulierung der Forderung, in seltenen Fällen auch ein Fächer von Argumenten − ohne eine spezifische Position einzunehmen.
Während sich die politische Kommunikation der Partei häufig auf die Kommunikation dieses Entscheides/der Position fokussiert, ist für viele Rezipienten die Herleitung, also der Entscheidungspfad und daraus folgend, die Nachvollziehbarkeit von ebenso grosser Bedeutung. Diese trägt aktiv zur Meinungsbildung bei.
Unsere Empfehlungen decken demnach nicht nur Forderungen nach einer klareren, mutigeren und emotionaleren, sondern auch einer ganzheitlichen und progressiven −im Sinne einer sich entwickelnden, inklusiven und interaktiven Kommunikation ab.
Massnahme 15: Die interessierte Bevölkerung kommunikativ in die Entstehung von Positionen einbeziehen und so Engagement und Teilhabe entwickeln.
Bei umstrittenen und komplexen Themen wie der Migration ist es unerlässlich, die Bevölkerung aktiv und interessiert in den politischen Prozess einzubinden. Nur so kann eine breite Resonanz und Unterstützung für die Positionen gefunden werden. Dafür sollen Bedürfnisse, Anliegen und Bedenken der Bevölkerung, Mitgliedern und Sympathisierenden abgefragt werden. Dazu sind keine aufwendigen oder kostspieligen Umfragen notwendig, entscheidend ist vielmehr die Bereitschaft und Offenheit, die Ergebnisse zu diskutieren und in den weiteren Prozess einfliessen zu lassen.
Bei der Entwicklung von Lösungen oder Positionen soll die interessierte Bevölkerung frühzeitig eingebunden werden, z.B. inhaltlich mittels Workshops, Podien oder kommunikativ mit einer vertiefenden, multiperspektivischen Berichterstattung. Eine progressive Kommunikation, welche den jeweils aktuellen Entwicklungsstand oder Diskussionen aufgreift, lässt die Bevölkerung am Fortschritt teilhaben, vermittelt Nähe, bietet wichtige Einblicke und überzeugt. Auch kontroverse Fragen sollen direkt und ergebnisoffen adressiert sowie öffentlich diskutiert werden. Die dabei erkennbaren Argumentationslinien −vor allem diese, welche von den späteren Parteipositionen abweichen −sollen für eine wirkungsvolle und überzeugende Argumentation bzw. Kommunikation genutzt werden.
Wir sollten daher häufiger kommunizieren («Content Snacks»), auch wenn das finale «Produkt» noch gar nicht existiert bzw. noch nicht von allen Instanzen abgesegnet wurde.
Massnahme 16: Chancen kommunizieren, Herausforderungen adressieren.
Auch bei grossen Herausforderungen können die Chancen mit positiven Emotionen konnotiert werden. Mögliche Ansätze dazu sind Wort- und bildstarkes Storytelling mittels kurzen Erklärvideos zu wichtigen und aktuellen Themen sowie Erfolgsgeschichten über gelungene Migration. Positionen sollen pointiert kommuniziert werden, z.B. bei der Nachhaltigkeitsinitiative:
Die GLP soll sich auf die Chancen fokussieren, ohne Probleme schönzureden. Über problematische und umstrittene Aspekte soll mit aufgeklärt werden.
Massnahme 17: Das Thema besetzen − proaktiv, fundiert und mutig.
Die GLP soll bei Migrationsthemen nicht nur reagieren, sondern agieren und proaktiv Forderungen und Lösungsvorschläge einbringen. Damit wird der Wählerschaft signalisiert, dass das Thema adressiert wird und Mut zur Lösung vorhanden ist. Mit einem strukturierten und visuell ansprechend aufbereiteten Positionspapier (PDF und Webseite) kann fundiert kommuniziert werden.
Massnahme 18: Themenführer:innen ausbilden und einsetzen.
Das glp lab empfiehlt weiter den Aufbau einer glaubwürdigen Themenführer:in, welche als Impulsgeber:in, Expert:in und Agenda-Setter:in agiert (analog Patrick Hässig im Bereich Gesundheit und Pflege). Dies kanalisiert die Kommunikation und stärkt die Aussenwahrnehmung. Ein wiederkehrendes bekanntes Gesicht stärkt zudem die Medienpräsenz.
Es sollen Diskussions- und Argumentations-Workshop für Kandidierende und engagierte Mitglieder angeboten werden, damit diese auch in komplexen Themen wie der Migration dossierfest werden und die Positionen der GLP in ihr Umfeld transportieren können.
Massnahme 19: Auf Content-Snacks, Grundsätze und Statistiken setzen.
Bisherige Forderungen und Vorstösse sollen einfach und übersichtlich auffindbar gemacht werden, z.B. Webseite, Social Media. Grundsätzliche Botschaften der GLP, z.B. Bekenntnis zu Menschenrechten, zum Multilateralismus und zum Rechtsstaat, sollen klar formuliert sein und hervorgehoben werden. Polarisierende Argumente sollen aufgenommen werden und ihnen soll mit einfach verständlichen Relationen, Statistiken und Zahlen begegnet werden. Bereits erwähnte Content-Snacks (siehe Erklärung zur Massnahme 14) signalisieren, dass sich die GLP mit dem Thema auseinandersetzt und kommunizieren die Kernbotschaften. Gleichzeitig sollen aber auch Links und Referenzen zur inhaltlichen Vertiefung angeboten werden. So können die Rezipienten entscheiden, wie fest sie sich mit dem Thema auseinandersetzen wollen.
Massnahme 20: «Migration als Mehrwert für alle» aktiv als Framing nutzen.
Unser Framing «Migration als Mehrwert für alle» soll konsequent in der Kommunikation der GLP verankert werden. Es bringt die grünliberale Haltung zur Migration klar und positiv auf den Punkt: Migration wird nicht als Problem, sondern als Chance verstanden.
Unter diesem Dach können grünliberale Massnahmen im Bereich Migration verständlich gebündelt und kommuniziert werden. Das Framing schafft Orientierung und erleichtert die Herleitung von Argumenten und Positionen. Zugleich vermittelt es Mut und Selbstbewusstsein: Mit diesem positiven Narrativ kann die GLP in der Öffentlichkeit sichtbar machen, wofür sie steht − eine sachliche, lösungsorientierte und zugleich menschenfreundliche Migrationspolitik, die allen zugutekommt.
Das Lab dankt allen Beteiligten ganz herzlich für ihr Engagement, die aufgewendete Zeit und eingebrachten Ideen!