Faktenblatt
Asylmigration bezeichnet die Wanderungsbewegung von Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen, um in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung, Krieg oder schweren Menschenrechtsverletzungen zu suchen. Diese Personen beantragen in einem anderen Staat Asyl, um als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Der Begriff unterscheidet sich von anderen Formen der Migration, da Asylmigration meist unfreiwillig erfolgt und durch völkerrechtliche sowie nationale Regelungen (z.B. die Genfer Flüchtlingskonvention) bestimmt wird. Asylsuchende müssen nachweisen, dass sie aufgrund von Verfolgung oder Bedrohung nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Menschen, die in ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauung ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind, können in der Schweiz Asyl beantragen (Staatssekretariat für Migration (SEM)).
Das Staatssekretariat für Migration führt Asylverfahren durch. Seit der Asylgesetzrevision am 1. März 2019 werden die meisten Verfahren innerhalb von 140 Tagen abgeschlossen. Es wird geprüft, ob Asylgründe glaubhaft sind und ob die Flüchtlingseigenschaft vorliegt. Anerkannte Flüchtlinge erhalten meist Asyl, es sei denn, sie gefährden die Schweiz oder haben schwere Vergehen begangen. Asylsuchende, mit einem abgelehnten Asylgesuch müssen das Land verlassen, es sei denn, es bestehen Wegweisungshindernisse (Unzumutbarkeit, Unmöglichkeit, Unzulässigkeit) die zu einer vorläufigen Aufnahme führen. Gegen ablehnende Entscheidungen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
Asylsuchende erhalten zu Beginn des Verfahrens eine kostenlose Rechtsberatung über ihre Rechte und Pflichten sowie eine kostenlose Rechtsvertretung. Diese informiert sie über ihre Chancen, begleitet sie im Verfahren, nimmt an Anhörungen teil und verfasst gegebenenfalls Beschwerden.
Asylsuchende mit geringen Bleibechancen werden frühzeitig über die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr informiert. Die Rückkehrberatung unterstützt bei der Ausreiseorganisation und kann finanzielle Hilfe zur Reintegration im Heimatland gewähren. Die Höhe der Rückkehrhilfe sinkt mit fortschreitendem Verfahren und längerer Aufenthaltsdauer.
Das Staatssekretariat für Migration prüft jedes Asylgesuch individuell. Die beschleunigten Verfahren folgen einem festen Ablauf. Die maximale Aufenthaltsdauer in einem Bundesasylzentrum beträgt 140 Tage. Falls weitere Abklärungen nötig sind, werden Asylsuchende einem Kanton zugewiesen.
Nach der Anhörung wird der Asylentscheid innerhalb von 8 Arbeitstagen gefällt. Ablehnende Entscheide werden der Rechtsvertretung als Entwurf vorgelegt, die 24 Stunden für eine Stellungnahme hat. Beschwerden sind innerhalb von 7 Arbeitstagen möglich.
Falls zusätzliche Abklärungen notwendig sind, erfolgt die Zuweisung an einen Kanton. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage.
Nach einem negativen Entscheid wird ein Ausreise Gespräch geführt. Wegweisungen werden innerhalb der maximalen Aufenthaltsdauer vollzogen, wobei der Standortkanton des Bundesasylzentrums für den Vollzug verantwortlich ist.
Der Anteil der Schweiz an allen in Europa gestellten Asylgesuchen lag 2024 bei rund 2,4 % und ist damit gleich hoch wie 2023. Seit 2016 bewegt sich dieser Anteil zwischen 2,0 und 2,4 %. Die Schweiz ist im Gegensatz zu den Jahren vor 2015/16 für viele potentielle Asylsuchende nicht mehr Ziel- sondern Transitland. Mit 3,2 Asylsuchenden auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner (Vorjahr: 3,4) liegt die Schweiz jedoch weiterhin über dem europäischen Mittel von 2,1 Asylsuchenden pro 1000 Einwohner (Vorjahr: 2,3). (Staatssekretariat für Migration (SEM))
Im Jahr 2024 gab es 27’740 neue Asylgesuche, das sind 8.2% weniger als im Vorjahr. Das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz war 2024 erneut Afghanistan mit 8627 Gesuchen (+8,7 %). An zweiter Stelle folgte die Türkei mit 4107 Gesuchen, wobei diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich abnahm (-39,8 %). Insgesamt gehen nahezu die Hälfte der für 2024 eingereichten Asylgesuche auf Staatsangehörige der beiden Länder zurück. 2024 wurden 34’585 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt, das sind 7’918 mehr als im Vorjahr. Die Schutzquote (Anteil Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen aufgrund erstinstanzlicher Entscheide) betrug 54,1 Prozent (2023: 54,4 %). (Der Bundesrat).
Top-10-Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz: Afghanistan (8’627), Türkei (4’107), Algerien (2’110), Eritrea (2’093), Syrien (1’438), Marokko (1’289), Somalia (766), Tunesien (659), Irak (559) und Sri Lanka (455). (Staatssekretariat für Migration (SEM)).
Die GLP CH setzt sich für eine verantwortungsvolle Asylpolitik im Einklang mit humanitären Grundsätzen ein. Die Asylpolitik basiert auf Menschenwürde und humanitären Grundsätzen. Verfolgte Menschen sollen Schutz erhalten, während von Migrant:innen Eigenverantwortung und Integrationsbereitschaft erwartet wird. Rasche Verfahren sollen Missbrauch verhindern. Die Schweiz setzt sich für europäische Lösungen ein und lehnt aufwieglerische Rhetorik ab. Die GLP fordert dabei:
(Grünliberale Partei Schweiz (glp))
Fraktionspräsidentin Corina Gredig hat zudem eine Motion zum Thema “Wirksame Migrationspartnerschaften und Rückübernahmeabkommen” eingereicht (Das Schweizer Parlament). Das Postulat verlangt vom Bundesrat, dass dieser prüft:
Der erste Punkt wurde im Dezember 2024 bereits vom Nationalrat angenommen. Die Punkte 2 und 3 sind bestritten und verschoben.
Weiter wurde von C. Gredig eine Motion eingereicht, um Erwerbsanreize für Menschen mit Schutzstatus S zu schaffen (Das Schweizer Parlament).
Für die Grafik und die Top Argumente wurden nur die Antworten der GLP Mitglieder und GLP Sympathisant:innen berücksichtigt. Die Identität der Teilnehmenden sowie deren Mitglieds- oder Sympathisant:innenstatus wurde ausschliesslich anhand der angegebenen Informationen und Namen ermittelt und wurde nicht abschliessend verifiziert.
Die Fragestellung lautet: Wie stehst du dem Thema Asylmigration gegenüber?
Die Verteilung deckt das gesamte Spektrum ab von links “strenger” bis rechts “offener”. Die Umfrage zeigt eine Tendenz zu “strenger”.
Pro-Argumente
Contra-Argumente
Das Top-Argument der Contra Seite findet sich auch in der GLP Position wieder. Im Fraktionspapier steht “Konsequenter Vollzug bei negativem Asylentscheid: Personen mit negativem Asylentscheid sind innert den gesetzten Fristen auszuweisen. Dies erfordert die Ausarbeitung von weiteren Rücknahmeübereinkommen.” (Grünliberale Partei Schweiz (glp)). Die Umfrageergebnisse lassen trotzdem auf eine unterschiedliche Haltung zwischen den Umfrage-Teilnehmenden und der Nationalen Partei schliessen. Es bleiben Fragen:
Die Teilnehmenden der Umfrage haben ebenfalls Lösungsansätze eingebracht. Welche der genannten Ideen (von mehr als 100 Teilnehmenden bewertet) sollen wir aufgreifen und konkretisieren?
An unserem ganztägigen Workshop am Samstag, 26. April in Aarau redest du mit bei den heissen Themen rund um die Migration. Wir zeigen die Resultate unserer Umfrage – und Politiker:innen und Expert:innen wie Beat Flach, Salome Mathys und Tindaro Ferraro ordnen ein. Am Nachmittag entwickeln wir gemeinsam spannende, tragfähige und mutige Lösungen.
Die Asylmigration bewegt weltweit, nachfolgend eine Auswahl, wie es andere Länder machen (KI basiert).