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Faktenblatt

Wie steht ihr zum Thema Arbeitsmigration?

Darum geht’s. 

Arbeitsmigration bezeichnet die Wanderung von Menschen in ein anderes Land oder eine andere Region, um dort zu arbeiten. Dieses Faktenblatt befasst sich mit der  Migration vom Ausland in die Schweiz. Gründe für eine solche Migration können sein:

  • Bessere Verdienstmöglichkeiten
  • Arbeitskräftemangel oder Fachkräftemangel in bestimmten Branchen
  • Bessere Lebensbedingungen für sich und die Familie
  • Unsichere wirtschaftliche oder politische Lage im Herkunftsland
  • Interesse im Ausland Erfahrung zu sammeln
  • Entsendung durch Arbeitgeber*innen

 

Ausländer:innen dürfen in der Schweiz nicht ohne Bewilligung arbeiten. Um in der Schweiz zu arbeiten, benötigen Arbeitsmigrant:innen einen gültigen Arbeitsvertrag. Dazu müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz (und vor Stellenantritt) bei der Wohngemeinde melden und eine schriftliche Einstellungserklärung Ihres Arbeitgebers vorlegen. Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System (Staatssekretariat für Migration (SEM), 2022). Dabei gibt es zwei Kategorien

  • Staaten der Europäischen Union (EU)  und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ➧ einfacherer Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt
  • Alle anderen Staaten ➧ beschränkter Zugang; lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte

Für Ausländer:innen aus der zweiten Kategorie muss der zukünftige Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung einholen. Dabei muss er aufzeigen, dass er auf dem Schweizer Arbeitsmarkt und in der EU keine geeignete Person für diese Funktion finden konnte. Grundsätzlich ist dies nur bei gut qualifizierten Fachkräften möglich – in erster Linie Personen mit Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung.

 

Ende 2023 lebten 1’540’798 EU/EFTA-Staatsangehörige und 772’419 Drittstaatsangehörige dauerhaft in der Schweiz. Im Jahr 2023 zogen 181’553 Personen in die Schweiz  ein, wovon 71.9% aus einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA (Nettozuwanderung 98’851 (Staatssekretariat für Migration, 2024)). Der mit Abstand wichtigste Einwanderungsgrund stellt die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dar (Staatssekretariat für Migration (SEM), 2024).

 

 

Bei der Personenfreizügigkeit mit der EU werden die Aufenthaltsbewilligungen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Bewilligungsdauer bei Arbeitnehmenden richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses (Staatssekretariat für Migration (SEM), 2025).

  • Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA: Arbeitnehmende mit Arbeitsvertrag zwischen 3 und 12 Monaten, Stellensuchende, Studierende
  • Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA: Gültig für 5 Jahre, kann verlängert werden. Arbeitnehmende mit unbefristetem Arbeitsvertrag oder Selbstständigerwerbende (mit Nachweis der effektiven selbständigen Erwerbstätigkeit).
  • Grenzgängerbewilligung G EU/EFTA
  • Niederlassungsbewilligung C EU/EFTA

 

Die Schweiz weist mit 84.4% im internationalen Vergleich eine der höchsten Erwerbsquoten auf (OECD-Länder: 73.7%). OECD bedeutet Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bei Ausländerinnen und Ausländern, welche in der Schweiz wohnhaft sind, belief sich dieser Wert Ende 2023 bei 82.3% (Bundesamt für Statistik (BFS), 2024). Gemessen an der Gesamtbevölkerung  war 2023 weniger als ein Drittel der Erwerbstätigen in der Schweiz ausländischer Staatsangehörigkeit. Die grosse Mehrheit davon besitzt eine Niederlassungsbewilligung (C).

Das sagt die GLP dazu.

Die GLP setzt sich für eine verantwortungsvolle und vorausschauende Zuwanderungspolitik ein, wie das am 13. Juni 2023 publizierte Fraktionspapier festhält (Grünliberale Partei Schweiz (glp), 2023): “Die Schweizer Erfolgsgeschichte ist auch eine Geschichte der Einwanderung. Dank der Zuwanderung konnte die Schweiz ihren Bedarf an Fach- und Arbeitskräften stillen und ihre Wirtschaftsleistung ausbauen”. Die GLP setzt sich daher nicht nur dafür ein, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU- und der EFTA weitergeführt wird. Um den Bedarf nach qualifizierten Arbeitskräften zu decken, soll auch der Arbeitsmarktzugang für Hochschulabgänger:innen erleichtert werden und die bestehenden Kontingente für Angehörige aus Drittstaaten besser auf die Bedürfnisse der Branchen abgestimmt werden. Die GLP hat entsprechende Vorstösse im Parlament unterstützt (Das Schweizer Parlament, 2023).

 

Es braucht einen aktualisierten Überblick über die Situation. Deshalb unterstützen Vertreter:innen der GLP im Parlament das im September 2023 eingebrachte Postulat 23.4171 (Das Schweizer Parlament, 2023), welches verlangt, dass der über 10 Jahre alte Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz aktualisiert wird. Das Postulat wurde angenommen.

Das Umfrageergebnis.

 

Für die Grafik und die Top Argumente wurden nur die Antworten der GLP Mitglieder und GLP Sympathisant:innen berücksichtigt. Die Identität der Teilnehmenden sowie deren Mitglieds- oder Sympathisant:innenstatus wurde ausschliesslich anhand der angegebenen Informationen und Namen ermittelt und wurde nicht abschliessend verifiziert.

 

Zu der Frage “Wie stehst du dem Thema Arbeitsmigration gegenüber?” Fordern die Umfrageteilnehmer:innen mehrheitlich einen offeneren Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die drei Top Argumente 

 

Pro-Argumente 

  1. Die Arbeitsmigration wirkt dem Fachkräftemangel entgegen (40 Einbeziehungen).
  2. Als kleines, Export- und austauschorientiertes Land ist unser Wohlstand massgeblich von unserer Innovationskraft abhängig – ausländische Fachkräfte sind hierzu essenziell (24 Einbeziehungen).
  3. Expats sind wertvoll für die Schweiz (24 Einbeziehungen)

Contra-Argumente 

  1. Es braucht eine absolute Grenze der erlaubten jährlichen Zuwanderung (15 Einbeziehungen).
  2. Schnelles Bevölkerungswachstum führt zu starken Preisanstiegen auf dem Wohnungsmarkt und Überbelastung der bestehenden Infrastruktur (15 Einbeziehungen).
  3. Die Schweiz hat einen Wohnungsmangel, die Züge sind voll und auf den Strassen gibt es Stau. Diese Probleme werden durch Arbeitsmigration, welche Zuwanderung auslöst, verschärft (14 Einbeziehungen).

Darüber müssen wir reden.

Die Haltung der nationalen Partei ist klar: “Eine verantwortungsvolle Migrationspolitik erfordert eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen, Anreize zur Integration und zur Leistungsbereitschaft, aber auch eine vorausschauende und koordinierte Planung sowie intelligente Investitionen. So wird sichergestellt, dass die Infrastruktur mit dem Wachstum der Bevölkerung mithält und die Funktionsfähigkeit der Schweiz als Ganzes fortbesteht.” (Grünliberale Partei Schweiz (glp), 2023)

 

Die Umfrageergebnisse decken sich weitestgehend mit der nationalen Parteiposition. Zwei Fragen bleiben trotzdem

  • Wie begegnen wir den in den Top-3 Kontra-Argumenten geäusserten Ängsten?
  • Wie können wir andere von der glp-Position überzeugt werden?

 

Zudem gibt es drei Lösungsvorschläge, welche von Umfrage-Teilnehmenden eingebracht wurden und jeweils von über 90 Teilnehmenden bewertet wurden. Dies sind nicht als Fakten, sondern als Diskussionsanstoss zu verstehen. Welche der eingebrachten Lösungsvorschläge, wollen wir aufnehmen und konkretisieren?

 

  • Integration und die Offenheit der Gesellschaft müssen stark gefördert werden: Um den inneren Frieden zu wahren und das Beste mit dem Geschenk der freiwillig zu uns kommenden Menschen, die zu unserer Gesellschaft und Wohlstand beitragen wollen, zu machen.
  • Lehrstellenstipendien für Mangelberufe: Wir könnten ein System aufbauen, in dem wir für Berufsgruppen mit besonders starkem Fach- und/oder Arbeitskräftemangel weltweit rekrutieren und auch Geflüchtete aufnehmen. Die Lehre dauert etwas länger und der Schulanteil ist am Anfang grösser als bei der normalen Lehre für zusätzliche Sprach- und Allgemeinbildungskurse. Die Firmen bestimmen wie bei jeder Lehre über Anstellung ect.
  • Zahlungen in Herkunftsländer die mit Sanktionen belegt sind, erfordern eine Bewilligung: Viele abgewiesene Asylbewerber, welche vorläufig aufgenommen werden, sind einzig deshalb in der Schweiz, damit sie die Familie im Herkunftsland finanziell unterstützen können. Regime wie dasjenige in Eritrea finanzieren dadurch die Terrorherrschaft. Die Schweiz begünstigt so indirekt Unrechtsstaaten. Asylbewerber in der Schweiz sollen alle Mittel dafür verwenden, sich hier zu integrieren.

Darüber reden wir – mit dir ✌️

An unserem ganztägigen Workshop am Samstag, 26. April in Aarau redest du mit bei den heissen Themen rund um die Migration. Wir zeigen die Resultate unserer Umfrage – und Politiker:innen und Expert:innen wie Beat Flach, Salome Mathys und Tindaro Ferraro ordnen ein. Am Nachmittag entwickeln wir gemeinsam spannende, tragfähige und mutige Lösungen.

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Wie machen das andere?

Zwei Beispiele aus Estland

  1. Es gibt für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern die Blaue Karte EU, die einen Aufenthalt und eine Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Die Voraussetzungen umfassen:
  • Ein Arbeitsvertrag mit einem estnischen Arbeitgeber
  • Ein Mindestgehalt (in der Regel das 1,5-fache des durchschnittlichen estnischen Bruttogehalts)
  • Eine abgeschlossene Hochschulausbildung
    (European Commission, n.d.)

Estland bietet ein spezielles Start-up-Visa für Unternehmer, die ein innovatives Geschäft aufbauen wollen. Die Bewerbung erfolgt über ein spezielles Start-up-Komitee (Startup Estonia, n.d.).